Sicher, die Hundeversicherung ist (von Ausnahmen abgesehen) offiziell kein Muss für den Hundehalter, dennoch ist sie eine überaus sinnvolle Versicherung, auf die kein Hundebesitzer verzichten sollte. Schließlich ist es so, dass ein Hundehalter für alle Schäden haftet, die sein Tier anrichtet. Dabei sind es weniger die Bagatellschäden, die für Ärger sorgen. Vielmehr müssen auch größere Schäden abgedeckt werden, denn der Halter des Tieres haftet mit seinem gesamten Vermögen dafür, wenn es sein muss, sogar sein ganzes Leben lang. Da ist schon sehr beruhigend zu wissen, dass man auf Hundeversicherungen zurückgreifen kann, wenn Not am Mann ist.
AUF KEINEN FALL DIE HUNDEVERSICHERUNG VERGESSEN!
Eine der namhaftesten Tierversicherern allgemein, aber auch als Hundeversicherer ist die Gesellschaft AGILA. Sie wirbt auf ihrer Website für sich mit dem Slogan „Deutschlands günstige Versicherung für Hunde“ und bietet als Leistungen bzw. Bausteine die Krankenversicherung für Hunde, die OP Versicherung für Hunde und die Hundehaftpflicht-Versicherung.
ARTEN VON HUNDEVERSICHERUNGEN
1) Die Hundekrankenversicherung
Hundekrankenversicherung Das Leben mit Hunden bietet unzählige Vorzüge und der Hausgenosse auf vier Pfoten wird schnell zu einem vollwertigen Familienmitglied, auf den niemand mehr verzichten möchte.
Während kein Zweifel daran besteht, dass ein Mensch ohne Krankenversicherung umfangreichen Risiken im Krankheitsfall ausgesetzt ist und diese Versicherung von daher nicht nur der Überzeugung, sondern auch dem Gesetz entspricht, ist die Situationen bei Haustieren leider anders. Dabei sind die Leistungen der Tierversicherer, die sich auf den Schutz von Tieren spezialisiert haben sehr umfangreich. Neben ambulanten Behandlungskosten und verordneten Medikamenten, umfasst der Versicherungsschutz vor allem die Kosten für Operationen und deren Nachbehandlung. Es stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, die Leistungen exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen und damit den Versicherungsbetrag aktiv zu beeinflussen. So können bestimmte jährliche Selbstbehalte vereinbart werden, um den Beitrag zu senken. Auf der anderen Seite können auch zusätzliche Leistungen vereinbart werden, wie die Übernahme von Impfungs- und Entwurmungskosten, bestimmte Vorsorgemaßnahmen und jährliche Check-Up Untersuchungen. Viele Versicherungen bieten die Übernahme sämtlicher Behandlungskosten im Falle eines Unfalls an und schützen das Tier auf diese Weise gegen unerwartete Risiken.
LEDIGLICH OP-KOSTEN VERSICHERN?
In jedem Fall gilt, dass die Hundekrankenversicherung einen umfassenden Schutz der vierbeinigen Familienmitglieder bietet und dafür Sorge trägt, das medizinische Leistungen nicht aus Kostengründen unterbleiben müssen und infolge dessen die Versorgung des Hundes nicht optimal ist.
HUNDEKRANKENVERSICHERUNGEN MACHEN SINN!
Nicht immer bleibt der Vierbeiner gesund – dann helfen Hundekrankenversicherungen, sich gegen die hohen Tierarztkosten abzusichern. Spart im Ernstfall viel Geld, die Hundekrankenversicherung sichert Sie gegen die mitunter doch recht ohne Behandlungskosten für Ihren Vierbeiner beim Tierarzt ab.
2) Hundehalterhaftpflicht
Ein Hundehalter übernimmt eine große Verantwortung, nicht nur seinem Tier gegenüber, sondern auch im Hinblick auf seine Umwelt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die Hundehalterversicherung kann im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung als Ergänzung abgeschlossen werden. Der Hund wird in diesem Fall als neu hinzugekommenes Risiko mitversichert. Die Versicherungssumme für die Hundehalterversicherung ist – wie auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung – frei wählbar. Hier sollte der Tierhalter in eigenem Interesse die höchstmögliche Versicherungssumme auswählen. Diese unterscheidet sich hinsichtlich der Prämien nur um wenige Euro von den niedrigeren Versicherungssummen, bietet aber besten Schutz auch vor großen Schäden. Bedenkt man, dass ein Hund schnell einen Schaden verursachen kann, der lebenslange Folgen hat und mit Rentenzahlungen einhergehen kann, so ist schnell klar, dass eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme im schlimmsten Schadenfalle an finanzielle Grenzen stoßen kann.
ABSCHLUSS EINER HUNDERHALTER-VERSICHERUNG
Der Abschluss einer Hundehalterversicherung wird von den Behörden nicht in allen Städten kontrolliert. Spätestens dann, wenn der Hund in irgendeiner Weise aufgefallen ist – und sei es nur durch einen Spaziergang ohne Leine – kann die Behörde jedoch eingreifen und den Nachweis des Versicherungsschutzes durch eine entsprechende Hundeversicherung verlangen.
Vorgesorgt und abgesichert
Mit einer Hundehalterversicherung sichern Sie sich gegen eventuelle finanzielle Forderungen aus Haftungsfällen bzw. Haftpflichtfällen im Zusammenhang mit Ihrem Vierbeiner ab. Eine sinnvolle Vorsorge!
3) Hundehalterversicherung
Wer Schäden verursacht, muss für die Begleichung in vollem Umfang aufkommen. So ist die Haftungsverpflichtung der Bürger im Gesetz verankert.
Ein Hundehalter übernimmt eine große Verantwortung, nicht nur seinem Tier gegenüber, sondern auch im Hinblick auf seine Umwelt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland haftet nicht nur der schuldhafte Verursacher eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, sondern es gilt in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen auch eine Gefährdungshaftung unabhängig davon, ob der Verursacher oder „Gefährder“ schuldhaft gehandelt hat. Zu diesen Fällen zählen gemäß §833 BGB Schäden, die von Haustieren verursacht werden und für die der Halter unabhängig von einem persönlichen Verschulden unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Ausnahmen gelten nur in Fällen, in denen den Geschädigten selbst die Schuld oder Mitschuld an dem Schaden trifft.
PRIVATHAFTPFLICHT OFT NICHT UMFASSEND GENUG
Im Zuge der Verschärfung der Gesetze für die Hundehaltung und der Einschränkung der Haltung von gefährlichen Rassen, ist in einigen Bundesländern sogar die Verpflichtung eingeführt worden, für die Haltung bestimmter Hunderassen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bzw. Tierhalterhaftpflicht abzuschließen.