Sicher, die Hundeversicherung ist (von Ausnahmen abgesehen) offiziell kein Muss für den Hundehalter, dennoch ist sie eine überaus sinnvolle Versicherung, auf die kein Hundebesitzer verzichten sollte. Schließlich ist es so, dass ein Hundehalter für alle Schäden haftet, die sein Tier anrichtet. Dabei sind es weniger die Bagatellschäden, die für Ärger sorgen. Vielmehr müssen auch größere Schäden abgedeckt werden, denn der Halter des Tieres haftet mit seinem gesamten Vermögen dafür, wenn es sein muss, sogar sein ganzes Leben lang. Da ist schon sehr beruhigend zu wissen, dass man auf Hundeversicherungen zurückgreifen kann, wenn Not am Mann ist.
Hundeversicherungen decken zum Beispiel solche Schäden ab, die ein Hund an Sachgegenständen anrichtet, etwa, wenn er die Schuhe eines Besuchers zerpflückt, oder auch für Personen- und Vermögensschäden. Letztere gehen häufig mit Personenschäden einher, zum Beispiel, weil der Geschädigte aufgrund eines Hundebisses eine Zeitlang seiner Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann und es so zu einem Ausfall seines geregelten Verdienstes kommt. Den so praktisch zusätzlich zum eigentlichen Biss aufgetretenen Schaden fängt die Versicherung ab. Das Geld müsste ansonsten vom Besitzer des Tieres aufgebracht werden.
Vor dem Abschluss von Hundeversicherungen sollte sich der Hundebesitzer aber gut über die geltenden Konditionen der Versicherung informieren, denn die einzelnen Anbieter unterscheiden sich zum Teil recht stark. Einige schließen bestimmte Schäden aus, die besonders häufig vorkommen können und für die sie in Folge dessen besonders viel Geld aufbringen müssten, andere Tierversicherer verlangen eine sehr hohe Prämie, die sich manchmal für den Besitzer des Tieres gar nicht rechnen würde. Außerdem werden von vielen Versicherungen so genannte Kampfhunde von der Versicherung ausgeschlossen. Diese Tiere gelten als besonders aggressiv und folglich ist mit häufigen Schäden zu rechnen. Der Ausschluss aus der Versicherung gilt meist nicht nur für einen reinrassigen Kampfhund, sondern auch für Mischlinge einer der bekannten Rassen. Die Rasse muss bei Abschluss der Versicherung angegeben werden, erst dann entscheidet der Versicherer, ob eine eine Absicherung erfolgen kann.
Eine der namhaftesten Tierversicherern allgemein, aber auch als Hundeversicherer ist die Gesellschaft AGILA. Sie wirbt auf ihrer Website für sich mit dem Slogan „Deutschlands günstige Versicherung für Hunde“ und bietet als Leistungen bzw. Bausteine die Krankenversicherung für Hunde, die OP Versicherung für Hunde und die Hundehaftpflicht-Versicherung.
ARTEN VON HUNDEVERSICHERUNGEN
1) Die Hundekrankenversicherung
Hundekrankenversicherung Das Leben mit Hunden bietet unzählige Vorzüge und der Hausgenosse auf vier Pfoten wird schnell zu einem vollwertigen Familienmitglied, auf den niemand mehr verzichten möchte.
Doch was geschieht, wenn der beste Freund des Menschen erkrankt und medizinische Hilfe benötigt? – Das Netz deutscher Tierärzte ist hervorragend und ständig werden neue Behandlungsmethoden, Therapien und Medikamente entwickelt. Die Kosten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen sind jedoch teilweise erheblich und schnell wird das Wohlergehen des geliebten Hundes zu einer folgenreichen, wirtschaftlichen Entscheidung, deren Ergebnis häufig darin besteht, dass nicht die optimale, medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden kann. Eine Lösung für dieses Problem bietet die Hundekrankenversicherung.
Während kein Zweifel daran besteht, dass ein Mensch ohne Krankenversicherung umfangreichen Risiken im Krankheitsfall ausgesetzt ist und diese Versicherung von daher nicht nur der Überzeugung, sondern auch dem Gesetz entspricht, ist die Situationen bei Haustieren leider anders. Dabei sind die Leistungen der Tierversicherer, die sich auf den Schutz von Tieren spezialisiert haben sehr umfangreich. Neben ambulanten Behandlungskosten und verordneten Medikamenten, umfasst der Versicherungsschutz vor allem die Kosten für Operationen und deren Nachbehandlung. Es stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, die Leistungen exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen und damit den Versicherungsbetrag aktiv zu beeinflussen. So können bestimmte jährliche Selbstbehalte vereinbart werden, um den Beitrag zu senken. Auf der anderen Seite können auch zusätzliche Leistungen vereinbart werden, wie die Übernahme von Impfungs- und Entwurmungskosten, bestimmte Vorsorgemaßnahmen und jährliche Check-Up Untersuchungen. Viele Versicherungen bieten die Übernahme sämtlicher Behandlungskosten im Falle eines Unfalls an und schützen das Tier auf diese Weise gegen unerwartete Risiken.
LEDIGLICH OP-KOSTEN VERSICHERN?
Für Hundebesitzer, die sich lediglich gegen hohe Risiken versichern wollen, bieten die meisten Tierversicherer auch Varianten an, bei denen lediglich Operationskosten und die Nachsorge versichert sind.
In jedem Fall gilt, dass die Hundekrankenversicherung einen umfassenden Schutz der vierbeinigen Familienmitglieder bietet und dafür Sorge trägt, das medizinische Leistungen nicht aus Kostengründen unterbleiben müssen und infolge dessen die Versorgung des Hundes nicht optimal ist.
HUNDEKRANKENVERSICHERUNGEN MACHEN SINN!
Nicht immer bleibt der Vierbeiner gesund – dann helfen Hundekrankenversicherungen, sich gegen die hohen Tierarztkosten abzusichern. Spart im Ernstfall viel Geld, die Hundekrankenversicherung sichert Sie gegen die mitunter doch recht ohne Behandlungskosten für Ihren Vierbeiner beim Tierarzt ab.
2) Hundehalterhaftpflicht
Ein Hundehalter übernimmt eine große Verantwortung, nicht nur seinem Tier gegenüber, sondern auch im Hinblick auf seine Umwelt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wer Schäden verursacht, muss für die Begleichung in vollem Umfang aufkommen. So ist die Haftungsverpflichtung der Bürger im Gesetz verankert. Bei Hundehaltern wird diese gesetzliche Haftpflichtregelung erweitert auf den Hund, der einen Schaden verursacht. Hier haftet der Halter – und auch hier wiederum in vollem Umfang des entstandenen Schadens. Das kann schnell sehr teuer werden. Zudem hat der Hundehalter in verschiedenen Situationen auch wenig Einfluss auf das Geschehen. Auch wenn die Leine reißt, der Hund dadurch unbeabsichtigt auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht – für die finanziellen Folgen ist immer der Halter in der Pflicht. Daher ist der Abschluss einer Hundehalterversicherung nicht nur notwendig, sondern eher unverzichtbar.
Die Hundehalterversicherung kann im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung als Ergänzung abgeschlossen werden. Der Hund wird in diesem Fall als neu hinzugekommenes Risiko mitversichert. Die Versicherungssumme für die Hundehalterversicherung ist – wie auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung – frei wählbar. Hier sollte der Tierhalter in eigenem Interesse die höchstmögliche Versicherungssumme auswählen. Diese unterscheidet sich hinsichtlich der Prämien nur um wenige Euro von den niedrigeren Versicherungssummen, bietet aber besten Schutz auch vor großen Schäden. Bedenkt man, dass ein Hund schnell einen Schaden verursachen kann, der lebenslange Folgen hat und mit Rentenzahlungen einhergehen kann, so ist schnell klar, dass eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme im schlimmsten Schadenfalle an finanzielle Grenzen stoßen kann.
ABSCHLUSS EINER HUNDERHALTER-VERSICHERUNG
Der Abschluss der Hundehalterversicherung ist einfach und unkompliziert. Ein Anruf beim Privaten Haftpflichtversicherer genügt. Bis zur Ausstellung einer neuen Police, in die der Hund als Risiko eingeschlossen wurde, besteht nun zumindest vorläufiger Versicherungsschutz mit einer entsprechenden Mindestversicherungssumme.
Der Abschluss einer Hundehalterversicherung wird von den Behörden nicht in allen Städten kontrolliert. Spätestens dann, wenn der Hund in irgendeiner Weise aufgefallen ist – und sei es nur durch einen Spaziergang ohne Leine – kann die Behörde jedoch eingreifen und den Nachweis des Versicherungsschutzes durch eine entsprechende Hundeversicherung verlangen.
Vorgesorgt und abgesichert
Mit einer Hundehalterversicherung sichern Sie sich gegen eventuelle finanzielle Forderungen aus Haftungsfällen bzw. Haftpflichtfällen im Zusammenhang mit Ihrem Vierbeiner ab. Eine sinnvolle Vorsorge!
3) Hundehalterversicherung
Wer Schäden verursacht, muss für die Begleichung in vollem Umfang aufkommen. So ist die Haftungsverpflichtung der Bürger im Gesetz verankert.
Ein Hundehalter übernimmt eine große Verantwortung, nicht nur seinem Tier gegenüber, sondern auch im Hinblick auf seine Umwelt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland haftet nicht nur der schuldhafte Verursacher eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, sondern es gilt in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen auch eine Gefährdungshaftung unabhängig davon, ob der Verursacher oder „Gefährder“ schuldhaft gehandelt hat. Zu diesen Fällen zählen gemäß §833 BGB Schäden, die von Haustieren verursacht werden und für die der Halter unabhängig von einem persönlichen Verschulden unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Ausnahmen gelten nur in Fällen, in denen den Geschädigten selbst die Schuld oder Mitschuld an dem Schaden trifft.
PRIVATHAFTPFLICHT OFT NICHT UMFASSEND GENUG
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden, die von bestimmten kleinen Haustieren verursacht werden, Schäden durch Haushunde sind davon ausgenommen. Für diese Fälle kann eine zusätzliche Hundehalterhaftpflichtversicherung (auch Hundehaftpflicht genannt) abgeschlossen werden.
Im Zuge der Verschärfung der Gesetze für die Hundehaltung und der Einschränkung der Haltung von gefährlichen Rassen, ist in einigen Bundesländern sogar die Verpflichtung eingeführt worden, für die Haltung bestimmter Hunderassen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bzw. Tierhalterhaftpflicht abzuschließen.
SELBST DER LIEBSTE HUND IST NICHT 100% BERECHENBAR
Erfahrene Hundehalter wissen, dass ein Hund niemals völlig berechenbar ist. Ein Missverständnis zwischen Mensch und Tier kann leicht einmal dazu führen, dass selbst ein gut erzogener Hund zuschnappt. Noch viel größer ist die Gefahr in der Öffentlichkeit, etwa beim Gassi gehen, wenn ein Hund, der ansonsten aufs Wort gehorcht, sich erschreckt, auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Selbst wenn der Halter die Gefahr erkennt, kann er den Schaden nicht immer verhindern.
WAS IST ABGEDECKT?
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt von Haushunden verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten des Hundehalters (oder seines Hundes) vorliegt. Auch Schäden, die entstehen, während der Hund von einer dritten Person gehütet wird, sind üblicherweise abgedeckt. Auch gefährliche Hunde, sogenannte Listenhunde, können versichert werden, allerdings oft mit speziellen Policen und bei meist deutlich höheren Prämien.