1) Pferdekrankenversicherung
Die Pferdekrankenversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn ein Pferd erkrankt, sowie die damit verbundenen Vorsorgeleistungen.
Die Pferdekrankenversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn ein Pferd erkrankt, sowie die damit verbundenen Vorsorgeleistungen. Beispiel: das Pferd stürzt beim Ausritt und zieht sich eine komplizierte Beinverletzung zu, die operiert werden muss. Die Kosten für die Operation und die Rehabilitation können schnell den finanziellen Umfang eines Kleinwagens erreichen. Eine Pferdekrankenversicherung trägt die Kosten für diese und andere Behandlungen.
WAS WIRD ERSTATTET?
Erstattet werden üblicherweise die Kosten für tierärztlichen Behandlungen, operative Eingriffe, stationäre Unterbringungen, Verbands- und Arzneimittel, labortechnische Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, sowie innerhalb einer Höchstgrenze von meist 40-50 Euro jährlich (unterschiedlich bei den Anbietern) die anfallenden Kosten für Wurmkuren, Impfungen und Mittel gegen Parasiten. Eine freie Tierarztwahl ist in aller Regel gegeben.
Üblicherweise werden von den anfallenden Kosten im Durchschnitt bis zu 60 Prozent erstattet bei einer generellen Begrenzung auf den 1-fachen Satz der so genannten tierärztlichen Gebührenordnung. Im Detail ist die genaue Kostenerstattung abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Tierversicherer.
TRANSPORTVERSICHERUNG FÜR PFERDE
Gelegentlich gehört auch eine Transportversicherung mit in die Pferdekrankenversicherung hinein. Bei manchen Versicherern ist diese Option separat zu wählen, bzw. sie muss bei Vertragsabschluss gesondert beantragt werden. Hinsichtlich des Transportes werden die Kosten übernommen, wenn das Pferd während des Transportes durch Nottötung oder Verendung, bzw. als Folge von Brand oder Blitzschlag stirbt, sowie im Falle eines Diebstahls durch Dritte. Der Transport ist in der Regel mit einer Versicherungssumme von 2500 Euro versichert. Davon werden bis zu 80 Prozent erstattet im eventuellen Versicherungsfall.
OPERATIONSKOSTEN FÜR PFERDE-OPS VERSICHERN
Es besteht die Möglichkeit, das Pferd darüber hinaus hinsichtlich der Operationskosten auf eine 100 prozentige Kostenübernahme im Rahmen des 2-fachen Satzes der tierärztlichen Gebührenordnung zu versichern. Diese Absicherung erfolgt für gewöhnlich im Rahmen einer zusätzlichen Versicherung.
Generell gibt es bei den meisten Versicherern bzgl. der Pferde-Krankenversicherung eine Altersgrenze, bis zu der ein Pferd versichert werden kann. Diese Altersgrenze liegt meist bei 11 Jahren. Bei einer zusätzlichen OP-Versicherung gibt es mitunter ebenfalls eine Altersbegrenzung, bei der Pferdehaftpflichtversicherung hingegen normalerweise nicht.
Pferdeunfallversicherung Pferdeunfallversicherungen werden von den Versicherungsagenturen seltener angeboten, da die Nachfragen für diese Versicherungen eher gering sind. Möchte man aber eine solche Versicherung abschließe…
2) Pferde-Haftpflichtversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen für Pferdebesitzer ist die Haftpflichtversicherung für Pferde. Sie ist sogar noch wichtiger als eine Krankenversicherung fürs Pferd.
Eine der wichtigsten Versicherungen für Pferdebesitzer ist die Haftpflichtversicherung für Pferde. Sie ist sogar noch wichtiger als eine Krankenversicherung fürs Pferd, denn die Kosten für Krankenbehandlungen oder Operationen sind zwar hoch, aber überschaubar. Die Kosten für die Schadensregulierung Dritter hingegen kann oft nur schwer kalkuliert werden, denn Pferdebesitzer sind bei Schäden Dritter vollumfänglich haftbar. Die Haftung ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht vorsätzlich geschehen ist. Besonders dann, wenn bei einem Unfall ein Mensch verletzt oder sogar getötet wurde, können Schadenssummen von mehreren hunderttausend Euro entstehen. In einigen Fällen überschreiten die Schäden sogar die Millionengrenze.
SCHUTZ VOR FINANZIELLEN ANSPRÜCHEN DRITTER
Eine Haftpflichtversicherung für Pferde ist eine gute Möglichkeit, sich vor den finanziellen Ansprüchen Dritter abzusichern. Anbieter für diese Versicherung ist unter anderem die Gothaer Versicherung, aber auch die R+V Versicherung, die Signal Haftpflichtversicherung sowie die AXA bieten diese Versicherung für Pferdebesitzer an. In einigen Fällen lässt sich die Haftpflichtversicherung für Pferde sogar mit der ebenfalls notwendigen Krankenversicherung kombinieren, um Kosten zu sparen.
Da die Haftpflichtversicherung für Pferde bei unterschiedlichen Versicherern genutzt werden kann ist es wichtig, die Angebote vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Auch kann es sinnvoll sein, die Angebote am Markt regelmäßig zu vergleichen und ggf. zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Eine gute Anlaufstelle ist Toptarif.de mit seinem Tierversicherung Vergleich.
WAS SOLLTE DIE VERSICHERUNG LEISTEN?
Die Haftpflichtversicherung für Pferde sollte nicht nur Schäden ersetzen, die beim Führen durch den Pferdebesitzer entstanden sind, sondern auch das Fremdreiter-Risiko sollte eingeschlossen werden. Zudem ist es wichtig, dass auch Mietsachen wie etwa Kutschen oder gemietete bzw. geliehene Anhänger versichert sind. Schließlich handelt es sich auch hier meist um hohe Werte, die bei Beschädigung ein großes Loch in die eigene Haushaltskasse reißen können.
Dabei ist zu beachten, dass bei einigen Haftpflichtversicherungen Betragsbegrenzungen für diese Bereiche von den Versicherungen vorgegeben werden, so dass Schäden nur bis zu diesem Betrag ersetzt werden. Wichtig für Pferdebesitzer, die manchmal als Reitlehrer tätig sind ist auch, dass die Haftpflichtversicherung für Pferde auch in diesem Fall leistet. Zudem sollten Flurschäden mit versichert werden, die ein Pferd durchaus anrichten kann.
Wurden die Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung genau geprüft ist es nun wichtig, die Preise der Versicherungsunternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen. Oftmals erscheint eine Versicherung auf den ersten Blick nämlich sehr günstig. In diesem Fall werden oftmals hohe Selbstbeteiligungsbeträge vereinbart, die im Leistungsfall finanzielle Verluste mit sich bringen können. Zudem werden kleinere Schäden in diesen Fällen oft nicht mehr übernommen. Eine nur geringe Selbstbeteiligung ist demnach sehr wichtig.
3) Pferdeunfallversicherung
Pferdeunfallversicherungen werden von den Versicherungsagenturen seltener angeboten, da die Nachfragen für diese Versicherungen eher gering sind. Möchte man aber eine solche Versicherung abschließen, so sollte man sich eher an die größeren Versicherungshäuser wenden, um nicht einem Betrug zum Opfer zu fallen.
Die Pferdeunfallversicherung kommt bei Todesfall des Tieres zum Einsatz. Außerdem umfasst sie noch den Versicherungsschutz in Folge von Nottötung nach einem Unfall. Auch wenn das Tier nach einem Unfall zwar noch lebensfähig, aber nicht mehr geritten werden kann aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen, zahlt die Versicherung die abgeschlossene Summe aus.
Das Tier gilt in diesem Fall als unbrauchbar. Für den Tierfreund ist dies zwar ein unschöner Begriff, aber in der Versicherung ist es quasi der Auszahlungsbescheid.
ZUSATZBAUSTEINE ZUR PFERDE-UNFALLVERSICHERUNG
Man kann diverse Zusätze in diese Versicherung mit einbauen, wodurch ein höherer Versicherungsschutz besteht, aber natürlich auch die monatliche Summe teurer wird. Dazu gehören beispielsweise Bergungskosten, Krankenhaustagegeld und Vollinvalidität.
Empfehlenswert ist solch eine Versicherung besonders für Berufsreiter mit sehr teueren Pferden und für Reiter, die sehr oft im Straßenverkehr mit ihrem Tier unterwegs sind. Am Ende muss aber jeder Pferdebesitzer entscheiden, ob er solche eine Versicherung braucht – das gilt am Ende für die meisten Tierversicherungen.
WAS IST AM ENDE VERSICHERT?
Sollte man sich dennoch für eine Pferdeunfallversicherung entscheiden, so sollte der Kunde gut abklären, welche Sachen wirklich versichert sind, damit es im Ernstfall keine bösen Überraschungen gibt. Man sollte die Formulare genauestens studieren, da viele Versicherungsgesellschaften im Fall einer beantragten Auszahlung jedes erdenkliche Schlupfloch sucht, um damit einer Zahlung zu entgehen.
Als Weiteres sind die Bedingungen, die an die Auszahlung geknüpft sind, einzuhalten. Dazu gehört zum Beispiel die angemessene Beleuchtung und Reflektion des Tieres im Straßenverkehr bei Dunkelheit. Auch hier zahlt die Versicherung nicht, wenn man sich nicht an diese Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen hält. Pferdunfallversicherungen enthalten meistens schon in der Standardversion eine zusätzliche Operationsversicherung, manche bieten aber nur die reine Unfallversicherung an.